Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Die UN-Resolution, die DVRK und das Münchner Abkommen von 1938
#1
Wer von euch kennt auf Anhieb den Inhalt des Münchner Abkommens von 1938 ... ?

Im folgenden verlinkten Artikel liefern die KCNA, die Propagandaapparate Nordkoreas und die nordkoreanisschen Polithistoriker wieder eine Meisterleistung:

http://www.kcna.co.jp/item/2013/201301/n...-15ee.html

Die USA (oder die UN) werden mit Hitler verglichen, China und Russland mit Großbritannien und Frankreich, die damals 1938 Hitler die Abzwickung der Sudetengebiete von der Tschechoslowakei vertraglich gestatteten ...

Nordkorea erwartet also bald ein Angriff auf sein Territorium (,weil dort gar so arg viel Amerikaner leben?) ...


Ich wette eine Soju-Flasche darauf, dass sich Nordkorea hier irrt und innerhalb des nächsten Jahres (nächsten 10 Jahre) die USA (oder UNO) keinen Versuch einer militärisch organisierten Verkleinerung des Territoriums von Nordkorea unternehmen wird!

Mir kommt vor, als hätten die Geschichtswissenschaftler und Propagandisten Nordkoreas zu viel "Asterix" studiert ... Sad
"Wir Guten unter Kimix gegen der Rest der Welt ..."
Zitieren
#2
[Bild: RM_1978_41_09.jpg]
Quelle: „Roter Morgen“, Zentralorgan der (ehemaligen) KPD/ML, 13. Oktober 1978

[Bild: KJVD_KDAJ_1972_11_05.jpg]
Quelle: „Der Kampf der Arbeiterjugend“, Zentralorgan des (ehemaligen) KJVD, Dezember 1972
Zitieren
#3
Die Scans sind ein bißchen groß...

Was sind das für Publikationen? Die Namen habe ich noch nie gehört.
Zitieren
#4
jap- so ist es.

Ich lege einfach mal den Text des Abkommens hier rein, dan muß niemand googelnd hin und her springen.
Der Text des Abkommens ist sicherlich hilfreicher, als parteipolitisch gefärbte Artikel rechter oder linker Zeitungen.

_______________________________________________________________

Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, Getroffen in München, am 29. September 1938

Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung und über die danach zu ergreifenden Maßnahmen übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich für die zur Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte.

1.) Die Räumung beginnt am 1. Oktober.

2.) Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen, und daß die Tschechoslowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne Beschädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird.

3.) Die Modalitäten der Räumung werden im Einzelnen durch einen internationalen Ausschuß, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt.

4.) Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen besetzt: Der mit I bezeichnete Gebietsabschnitt am 1. und 2. Oktober, der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt am 2. und 3. Oktober, der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt am 3., 4. und 5. Oktober, der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt am 6. und 7. Oktober.

Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem oben erwähnten internatioanlen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden.

5.) Der in Paragraph 3 erwähnte internationale Ausschuß wird die Gebiete bestimmen, in denen eine Volksabstimmung stattfinden soll. Diese Gebiete werden bis zum Abschluß der Volksabstimmung durch internationale Formationen bestimmt werden. Der gleiche Ausschuß wird die Modalitäten festlegen, unter denen die Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wobei die Modalitäten der Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten sind. Der Ausschuß wird ebenfalls den Tag festsetzen, an dem die Volksabstimmung stattfindet; dieser Tag darf jedoch nicht später als Ende November liegen.

6.) Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahmefällen gereingfügige Abweichungen von der streng ethnographischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen.

7.) Es wird ein Optionsrecht für den Übertritt in die abgetretenen Gebiete und für den Austritt aus ihnen vorgesehen. Die Option muß innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens an ausgeübt werden. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß wird die Einzelheiten der Option bstimmen, Verfahren zur Erleichterung des Austausches der Bevölkerung erwägen und grundsätzliche Fragen klären, die sich aus diesem Austausch ergeben.

8.) Die Tschechoslowakische Regierung wird innerehalb einer Frist von vier Wochen vom Tage des Abschlusses dieses Abkommens an alle Sudetendeutschen aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Innerhalb derselben Frist wird die Tschechoslowakische Regierung sudentendeutsche Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen.

Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Mussolini, Ed. Daladier.

Zusatz zu dem Abkommen

München, den 29. September 1938

Seiner Majestät Regierung im Vereinigten Königreich und die französische Regierung haben sich dem vorstehenden Abkommen angeschlossen auf der Grundlage, daß sie zu dem Angebot stehen, welches im Paragraph 6 der englisch-französischen Vorschläge vom 19. September enthalten ist, betreffend eine internationale Garantie der neuen Grenzen des tschechoslowakischen Staates gegen einen unprovozierten Angriff. Sobald die Frage der polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei geregelt ist, werden Deutschland und Italien ihrerseits der Tschechoslowakei eine Garantie geben.

Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Mussolini, Ed. Daladier

Zusätzliche Erklärung

München, den 29. September 1938

Die vier anwesenden Regierungschefs sind darüber einig, daß der in dem heutigen Abkommen vorgesehene Ausschuß sich aus dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, den in Berlin beglaubigten Botschaftern Englands, Frankreichs und Italiens und einem von der tschechoslowakischen Regierung zu ernennenden Mitglied zusammensetzt.
______________________________________________________

Was mir neu war- danke übrigens Eugen613 ist, daß sogar Volksabstimmungen vorgesehen waren.
Weiß jemand, ob die statt fanden?
Zitieren
#5
(30.01.2013, 13:57)Kuwolsan schrieb: Wer von euch kennt auf Anhieb den Inhalt des Münchner Abkommens von 1938 ... ?

Im folgenden verlinkten Artikel liefern die KCNA, die Propagandaapparate Nordkoreas und die nordkoreanisschen Polithistoriker wieder eine Meisterleistung:

http://www.kcna.co.jp/item/2013/201301/n...-15ee.html

Die USA (oder die UN) werden mit Hitler verglichen, China und Russland mit Großbritannien und Frankreich, die damals 1938 Hitler die Abzwickung der Sudetengebiete von der Tschechoslowakei vertraglich gestatteten ...

Nordkorea erwartet also bald ein Angriff auf sein Territorium (,weil dort gar so arg viel Amerikaner leben?) ...


Ich wette eine Soju-Flasche darauf, dass sich Nordkorea hier irrt und innerhalb des nächsten Jahres (nächsten 10 Jahre) die USA (oder UNO) keinen Versuch einer militärisch organisierten Verkleinerung des Territoriums von Nordkorea unternehmen wird!

Mir kommt vor, als hätten die Geschichtswissenschaftler und Propagandisten Nordkoreas zu viel "Asterix" studiert ... Sad
"Wir Guten unter Kimix gegen der Rest der Welt ..."

Ich weiss nicht so recht. Für mich liest es sich fast wie die Antwort auf eine diplomatische Aktivität der Bundesrepublik.
Zitieren
#6
(02.02.2013, 00:06)Eugen613 schrieb: Hier wird Propaganda wie mit einer Schrottflinte verschossen, etwas wird ja haften bleiben.

Bei wem denn? Ich habe mir mal den Spaß gemacht und geschaut, was derjenige, der das hochgeladen hat, zu Verfasser und Herausgeber schreibt:

http://www.mao-projekt.de/BRD/ORG/ZB/KJVD_KDAJ.shtml

http://www.mao-projekt.de/BRD/VLB/Roter_Morgen_2.shtml

Noch splittergruppiger geht es nicht. Das hat überhaupt niemand zur Kenntnis genommen, nirgendwo und das auch damals schon nicht.
Wobei ich mich des Eindruckes nicht erwehren kann, daß rroft sein Posting tatsächlich ernstgemeint hat.
Zitieren
#7
Was soll an diesem Artikel denn schon so falsch sein? Meiner Meinung nach wurde die Bewertung völlig falsch durchgeführt, da der Artikel vollkommen missverstanden wurde.
Zitieren
#8
(02.02.2013, 12:16)Rolle schrieb: Ich weiss nicht so recht. Für mich liest es sich fast wie die Antwort auf eine diplomatische Aktivität der Bundesrepublik.

welche Aktivität meinst du damit?
Zitieren
#9
1938 war eine doch ganz andere Situation in Europa als heute in und um Nordkorea herum. Hier sollten die Politiker und Fachleute in Nordkorea das Münchener Abkommen nicht so sehr strapazieren, das könnte sogar gefährlich werden, denn wenn man auf die Tschechoslowakei und 1938 schaut, könnte man auch sagen " Dieses Land hat sich auf falsche Verbündete und Freunde verlassen und war dann auch verlassen...". Jeder wollte angeblich alles tun, um den brüchigen Frieden in Europa zu retten. Am Ende dann wurden alle belogen. Nordkorea ist wie andere Länder in der Welt Opfer und auch Täter in der Politik, so wie Menschen auch beide Seiten in sich tragen können "Opfer und Täter zugleich".
Zitieren
#10
[Bild: mnchen1938xa4wb5jhsm.png]
Quelle: „Neues Deutschland“ (B), 12. August 1964
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste