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Aus der Verfassung der DVRK:
Abschnitt V
GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER
Artikel 75: Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen.
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na dann.
Bliebe noch die Frage, ob der Wohnort auch ausserhalb des Landes liegen darf und ob dies Recht einklagbar ist.
Bei wem klagt man eigentlich in Nordkorea seine Bürgerrechte ein?
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31.08.2012, 19:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012, 19:58 von NichtHurz.)
(31.08.2012, 18:57)teardown schrieb: Aus der Verfassung der DVRK:
Abschnitt V
GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER
Artikel 75: Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen. Wenn dem so ist, dann wundert es mich, dass man so wenig von Nordkoreanern irgendwo in der Welt hört. Mir ist klar, dass in einem so armen Land nicht jeder das Geld zum Reisen hat und durch die dortige Mentalität viele im Land bleiben wollen. Es erscheint mir jedoch reichlich komisch, dass wirklich keiner(!) reist oder auswandert. Das liegt einfach nicht in der menschlichen Mentalität und so gleich sind die Menschen in keinem Land, dass niemand auf die Idee käme auszuwandern zu reisen oder ähnliches.
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31.08.2012, 22:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012, 22:22 von Leser.)
Entweder ist der Artikel 75 nur auf das Inland bezogen oder Nordkorea bricht seine eigene Verfassung permanent aufs schwerste.
Da es wohl feststeht, daß man als nordkoreanischer Bürger nicht frei aus NK ausreisen darf, vermute ich zugunsten Nordkoreas mal ersteres. Insofern ist dieser Artikel für Auslandsreisen sicher nicht einschlägig.
Zumal die Nordkoreaner ja selbst im eigenen Land nicht einfach frei reisen können, sondern auch hier teilweise Genehmigungen bzw. Passierscheine brauchen.
Aber die Verfassung ist wohl Auslegungssache von Partei und Regierung und kein verbrieftes Bürgerrecht.
Artikel 47 scheint übrigens auch nicht auf die "normale" unerlaubte Ausreise anwendbar zu sein. Z.B. wurden Nordkoreaner, die zur Arbeit, Nahrungsmittelbeschaffung o.ä. unerlaubt in China weilten und von den Chinesen zurückexpediert wurden, mit Haftsstrafen von einigen Tagen bis zu 3 Jahren belegt (Quelle siehe u.a. Jahresberichte ai.). Die Mindeststrafe in Artikel 47 sind 7 Jahre, was für die Anwendbarkeit dieses Artikels nur bei "schwereren" Fällen spricht.
Also bleibt für mich immer noch die Frage nach einer Rechtsnorm offen, nach der in solchen "leichten" Fällen eine rechtsstaatliche Bestrafung in NK erfolgt.
Ich halte zwar NK nicht für einen Rechtsstaat in unserem Sinne, aber es muss auch dort klare Regelungen geben, die bei ungenehmigten "Auslandsreisen" nicht rein willkürlich angewandt werden können. Oder nicht?
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(31.08.2012, 19:57)NichtHurz schrieb: (31.08.2012, 18:57)teardown schrieb: Aus der Verfassung der DVRK:
Abschnitt V
GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER
Artikel 75: Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen. Wenn dem so ist, dann wundert es mich, dass man so wenig von Nordkoreanern irgendwo in der Welt hört. Mir ist klar, dass in einem so armen Land nicht jeder das Geld zum Reisen hat und durch die dortige Mentalität viele im Land bleiben wollen. Es erscheint mir jedoch reichlich komisch, dass wirklich keiner(!) reist oder auswandert. Das liegt einfach nicht in der menschlichen Mentalität und so gleich sind die Menschen in keinem Land, dass niemand auf die Idee käme auszuwandern zu reisen oder ähnliches.
Während meinem Aufenthalt in Nordkorea wurde mir erklärt, dass Nordkoreaner zum Reisen einen Pass und ein Visum benötigt wird, welche sehr sehr teuer seien und deshalb eine Reise ins Ausland nicht möglich sei.
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Ich habe in nachfolgenden Zeit-Bericht lesen können, dass es nur für eine chinesische Minderheit möglich ist frei zu reisen. Der Bericht ist zwar schon etwas älter aber viel scheint sich dann bis heute nicht geändert haben! Hier der Link als Quellenangabe zu meinem Post in der Hoffnung, das die Diskussion nicht wider abdrifftet!
http://www.zeit.de/2007/36/Nordkorea/seite-1
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(03.09.2012, 15:07)NGO schrieb: Ich habe in nachfolgenden Zeit-Bericht lesen können, dass es nur für eine chinesische Minderheit möglich ist frei zu reisen. Der Bericht ist zwar schon etwas älter aber viel scheint sich dann bis heute nicht geändert haben! Hier der Link als Quellenangabe zu meinem Post in der Hoffnung, das die Diskussion nicht wider abdrifftet!
http://www.zeit.de/2007/36/Nordkorea/seite-1
Das ist zwar wieder off-topic, aber mich würde interessieren, welchen Status die chinesische Minderheit in Nordkorea hat. Sind sie als nationale Minderheit registriert und anerkannt?
Umgekehrt, über die koreanische Minderheit in China, gibt es eine Vielzahl von Berichten. Einer nationalen/ethnischen Minderheit anzugehören ist in China durchaus von Vorteil, z.B. gibt es einen Bonus bei der Hochschulaufnahmeprüfung oder bei der Geburtenkontrolle.
Nach Internet soll es in Nordkorea 50 000 ethnische Chinesen geben.
Natürlich wären ethnische Chinesen im Vorteil im Handel mit China. Aber das deswegen für die gesamte nationale Minderheit andere Regeln für den internationalen Reiseverkehr gelten?
Unter den Nordkoreanern, die ich in China getroffen habe, war noch nie jemand, der/die von der Sprache oder Aussehen her als ethnischer Chinese auffiel.
Ich habe auch noch nie gehört, daß Reiseleiter für chinesische Touristengruppen ethnische Chinesen sind.
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04.09.2012, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2012, 13:50 von NGO.)
Ich habe leider zu der chinesischen Minderheit in Nordkorea auch noch nicht viel herausgefunden. Mein Vermutung ist einfach nur die, dass aufgrund der engen jüngeren gemeinsamen Geschichte die "Sonderrechte" für die chinesische Minderheit ein Tribut an den Großen Beschützer bzw. Bruder China sind!
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Na das paßt ja zum Thema Auswandern und Umgang mit Auswanderern in Nordkorea.
Auf KBS war dies zu lesen:
......
Oh Kil-nam will Treffen mit Töchtern in Nordkorea beantragen 2012-09-04 Updated.
Der frühere Überläufer Oh Kil-nam will ein Treffen mit seinen Töchtern in Nordkorea beantragen. Das teilte ein Vertreter von Oh, dem Ehemann der in Nordkorea gefangen gehaltenen und inzwischen anscheinend verstorbenen Südkoreanerin Shin Sook-ja, mit. Oh wolle am heutigen Dienstag vor dem Sitz des Rotkreuzverbandes in Seoul eine Pressekonferenz geben und anschließend dort eine Familienzusammenführung beantragen. Dann würde die nordkoreanische Seite eine Antwort geben. Am Donnerstag werde er in die USA reisen, um vor der nordkoreanischen Vertretung bei den Vereinten Nationen eine Demonstration zu veranstalten und ihr ein Schreiben zu übermitteln. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen stellte im Mai fest, dass es sich bei der Haft von Shin und ihren beiden Töchtern in Nordkorea um eine willkürliche Inhaftierung handelt....
Ich bin äußerst gespannt, wie Nordkorea mit dem Thema umgeht.
http://world.kbs.co.kr/german/event/nkor...m?No=27296
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Tja, wäre er nicht abgehauen, könnte er jetzt in Ruhe bei seinen Töchtern sein...
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