Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Reise nach Nordkorea ohne Visum für China
#1
Hallo Genoßen,

Habe, wie bereits erwähnt, nächstes Jahr vor für 14 Tage in die DVR zu reisen.

Ohne Visum für China, bliebe mir also nur die Möglichkeit zu fliegen, und zwischen den Flügen von Deutschland - Nordkorea, und zurück, am Flughafen in Peking zu "verweilen", richtig?

Demzufolge ist nur ein Visum über die Botschaft in Berlin auch zu bekommen, ja? Ist dies dann für die Koreaner ein Problem, oder keins?

Danke und Gruß!
Zitieren
#2
Ja, genau so ist das. Ist auch kein Problem, hab ich bei der Heimreise auch schon gemacht. In Korea hast du dein Weiterflugticket zum Vorzeigen, in Peking gibts bei der Paßkontrolle einen Extra-Schalter für die Transitstempel den man ohne jede Frage kriegt.

Persönlich möchte ich das bei der Hinreise nicht machen nach einem Übernachtflug und so vielen Stunden Zeitunterschied direkt in die Rundreise mit vollen Programm zu gehen und das China-Visum ist ja kein Problem. Peking interessiert mich auch nicht mehr wesentlich, aber ein freier Tag vor der Rundreise ist für mich Gold wert. Bei der Heimreise finde ich es ok, wenn man daheim noch ein oder zwei Tage Urlaub hat, es so durchzuziehen.
Zitieren
#3
Danke sepp!!!

Gibt es im Flughafen für Transit-Gäste kein "Hotel" oder sonstige Ausruhmöglichkeiten? Visum für China etc. ist unnötig mehr Geld, für nichts, Peking kann ich mir getrost sparen, lieber verbringen ich die Nacht in der Iranischen Wüste!
Zitieren
#4
Sowas scheints zu geben: http://en.bcia.com.cn/server/service/lounge.shtml Kann dir aber aus persönlicher Erfahrung gar nichts sagen dazu. Beim Heimflug wo ich mal Transit gereist bin, hatte ich nur 3 Stunden oder so, also stellte sich die Frage nicht. Vielleicht kennt das wer von den anderen.
Zitieren
#5
Danke Sepp für deine Hilfe!

Guten Start in die Woche, und am Di. ab 22:25 3sat einschalten ;-)
Zitieren
#6
In Zukunft sollen Kurzbesuche in Beijing bis 72h visafrei sein. In Shanghai gibt es schon seit einigen Jahren eine ähnliche Regelung (48h).
Wann die Regelung in Kraft tritt wurde noch nicht mitgeteilt
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste