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Neues Gesetz soll Erbansprüche von Nordkoreanern in Südkorea regeln
#1
KBS World meldet:

"Ein neues Gesetz soll die Erbansprüche von Nordkoreanern in Südkorea regeln.
Wie das Justizministerium bekanntgab, solle das Sondergesetz zu innerkoreanischen Erbschafts- und Familienbeziehungen ab dem heutigen Freitag gelten.
Dem Gesetz zufolge muss nordkoreanischer Besitz in Südkorea von einem gerichtlich bestellten Vermögensverwalter betreut werden. Alle Vermögensübertragungen, die nicht über einen Vermögensverwalter erfolgen, werden damit null und nichtig. Zudem müssen Nordkoreaner, die Besitz aus Südkorea ausführen möchten, über ihren Vermögensverwalter eine diesbezügliche Genehmigung des südkoreanischen Justizministers einholen.
Alle Nordkoreaner, die im Süden über Besitz verfügen, müssen nun innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor Gericht die Bestellung eines Vermögensverwalters beantragen."

Gibt es (was ich mir nicht vorstellen kann) so eine ähnliche Regelung auch im Norden?
Während des Krieges sind eine ganze Menge Koreaner in den Süden geflohen, die viel zurück ließen...
Ist wohl alles in Staatsbesitz übergegangen.
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#2
Ich frage mich ja, wie die Nordkoreaner davon erfahren sollen bzw. wie sie das ganze vernünftig klären sollen, da ich mir die Kontakaufnahmen, mögliche Verfahren etc. sehr schwierig und möglicherweise auch nicht finanzierbar vorstelle.
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#3
Ist das neue Gestez ein Vorteil oder Nachteil für die Nordkoreaner?

Wenn vorher die Übertragung und Ausfuhr von Eigentum (um das geht es ja hier tatsächlich) eines Nordkoreaners ohne Vermögensverwalter und Erlaubnis des Justizministeriums möglich war, ist es eine Verschlechterung der Rechtsposition.

Hatte ein Nordkoreaner vorher keines dieser Rechte, solange er in Nordkorea lebt, ist es eine erstaunliche Verbesserung für Nordkoreaner.

Hauptsächlich wird es wohl um die Fälle gehen, in denen ein Ex- Nordkoreaner ind Südkorea stirbt und Vermögen hinterlässt, welches er an nordkoreanische Verwandte vererbt. Diese können jetzt, die Erlaubnis des Justizministeriums vorausgesetzt, ihr Erbe antreten.
Lukrativ könnte das vor allem sein, wenn Wohneigentum oder Firmen vererbt werden- bekommt ein Nordkoreaner dann die Miete oder den Firmengewinn, kann er gar Geschäftsführer in absento seiner Firma sein?

Andersherum wird es wohl nicht viel zu vererben geben. Allerdings wäre es schon interessant, wie z.B. mit den Familienerbstücken eines Nordkoreaners umgegangen wird, wenn ein Südkoreaner erben soll.

Wer weiss was? Kuwolsan?Big Grin
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#4
(02.06.2012, 19:04)NichtHurz schrieb: Ich frage mich ja, wie die Nordkoreaner davon erfahren sollen bzw. wie sie das ganze vernünftig klären sollen, da ich mir die Kontakaufnahmen, mögliche Verfahren etc. sehr schwierig und möglicherweise auch nicht finanzierbar vorstelle.
Das sowieso. Die Einmonatsfrist finde ich schon sehr albern..
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#5
So wie ich das verstehe, stellt die südkoreanische Regierung anscheinend einen Status quo her.
Die Vermögen blieben vorerst im derzeitigen Besitz.
Änderungen der Besitzer könnnen nur durch einen notariell bestätigten Verwalter erfolgen.
Das scheint dem wirklichen Zustand Rechnung zu tragen, daß kaum ein einfacher Norkoreaner zur Verwaltung seiner Besitzungen nach Südkorea reisen darf. Dann benötigt er einen Treuhänder oder Verwalter.
Wie wurde das denn bisher geregelt?
Vor allem werden wohl auch erzwungene Überschreibungen an den nordkoreanischen Staat damit gebremst.
Viele DDR-Bürger haben in den 70-ern und 80ern ihren Besitz im Westen auch nur so verwalten können, denn es durften nur Rentner reisen.
Im grunde sichert dies Verfahren den jetzigen Besitzstand ab.
Oder soll nach der Frist der besitz enteignet werden?
Dazu habe ich nichts gefunden.
Vielleicht kriegt Weiße Taube ja was raus- der kann a) chinesisch und sitzt b) in der Nähe.
Was sagt Kuwolsan zu dem Thema?
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#6
Anlass für die Änderung des Gesetzes war folgender Gerichtsentscheid im vergangenen Jahr:

http://english.chosun.com/site/data/html...01244.html

Ein Monat später gab es schon Anzeichen für das nun beschlossene Gesetz:

http://english.yonhapnews.co.kr/national...0315F.HTML

Der südkoreanische Gesetzgeber hatte wohl die Sorge, dass die nordkoreanischen Behörden die eigene Bevölkerung dazu ermuntern könnten, außerhalb der DVRK aktiv mit kapitalistischer Gesinnung aufzutreten. Die im oberen Fall zititierten nordkoreanischen Erben sind nun de jure reiche Großgrundbesitzer in Seoul.
Der südkoreanische Gesetzesgeber schließt nicht aus, dass die zu plötzlichem Reichtum gekommenen Nordkoreaner ihr soeben in Südkorea geerbtes Vermögen aus sozialistischer Gesinnung dem nordkoreanischen Staat übeschreiben könnten, womit die DVRK in Kürze ein beträchtliches Vermögen in Südkorea sein Eigen nennen könnte.
Das sollte durch das neue Gesetz verhindert werden. Es ist also eine Verschlechterung für potentielle nordkoreanische Erben verglichen mit der bisherigen Situation.
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#7
Hallo Kuwolsan,
manchmal bist Du mir unheimlich....
Wink
Danke für die Erklärung!
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#8
Gericht: Rechtsanwalt soll Erbe für Angehörige in Nordkorea verwalten

Laut einer Gerichtsentscheidung soll ein Rechtsanwalt das Erbe eines aus Nordkorea geflüchteten Mannes für dessen dort lebenden Angehörigen verwalten.

Damit wies das Familiengericht in Seoul den Antrag der ältesten Tochter des Verstorbenen mit Nachnamen Yoon zurück, sie als Vermögensverwalterin für ihre in Nordkorea zurückgelassenen vier Geschwister einzusetzen.

In der Begründung wurde auf den Verdacht hingewiesen, dass sich die Antragstellerin den Teil des Nachlasses ihres Vaters für dessen Angehörige im Norden durch mehrere Gerichtsverhandlungen gesichert und im Verborgenen gehalten habe. Für den effizienten Schutz und die Verwaltung des Vermögens sollte ein Rechtsanwalt mit der Aufgabe betraut werden.

Es sei der erste Fall, in dem das Sondergesetz zu innerkoreanischen Erbschafts- und Familienbeziehungen seit dessen Inkrafttreten im Mai zur Anwendung kommt, sagte ein Gerichtsvertreter. Eines der Ziele des Gesetzes sei die effiziente Verwaltung des in Südkorea befindlichen Vermögens für Nordkoreaner.

Die vier Nordkoreaner hatten im Jahr 2009 auf die Auszahlung ihres Anteils am Erbe ihres Vaters in Höhe von zehn Milliarden Won oder 9,2 Millionen Dollar geklagt. Er war im Koreakrieg nur mit der ältesten Tochter in den Süden geflüchtet und gründete eine neue Familie. Ihr Recht auf das Erbe hatte ein Seouler Gericht im Juli 2011 anerkannt.



http://world.kbs.co.kr/german/news/news_...=IK&page=1
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