12.03.2012, 15:25
(25.02.2012, 14:24)班德 菲舍 schrieb: Eine Wahl mit Zustimmung von mehr als 95 %..............Das sagt meiner Einschätzung nach alles aus. Der Herr provoziert wo es nur geht mit seinen, aus den Fingern gesaugten Geschichten. Da gibt es auch gar nichts zu beschönigen.
Ich kann meine Gedanken hier jetzt nicht niederschreiben, denn sonst gäbe es einen wirklichen Grund mich zu verwarnen oder gar zu sperren.
(25.02.2012, 13:47)班德 菲舍 schrieb: In dem Hausbuch wurden Besucher und Vorkommnisse im Haus eingetragen. Das der Lautsprecher nicht auszuschalten ist, war die Aussage der Bewohnerin der Whg.
Auch hier sagt er die Unwahrheit, hier ist diese Reportage:
http://www.youtube.com/watch?v=aYSAvYg7JUk
Ab Minute 14 läuft die beschriebene Szene.
Weder gibt es ein Hausbuch, noch sagt die Frau das sich der Lautsprecher nicht abschalten lässt.
Soviel zur Glaubwürdigkeit dieses Users.
Zum Thema Wahlen in der DVRK habe ich folgendes aus der Verfassung herausgesucht:
Zitat:Artikel 6 Die Machtorgane aller Ebenen, von der Kreisvolksversamm- lung bis zur Obersten Volksversammlung, werden in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt.
Artikel 7 Die Abgeordneten der Machtorgane aller Ebenen stehen mit den Wählern in enger Verbindung und sind ihnen für ihre Arbeit verant-wortlich.
Falls die Wähler das Vertrauen zu einem von ihnen gewählten Abgeord- neten verlieren, können sie ihn zu beliebiger Zeit abberufen.
Artikel 66 Jeder Bürger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, ist, unab-hängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seinem Beruf, seiner Aufenthaltsdauer, seinem Vermögen, seinem Bildungsniveau, seiner Partei-zugehörigkeit, seinen politischen und religiösen Anschauungen, wahlbe-rechtigt und kann gewählt werden.
Auch die Bürger, die in der Armee dienen, sind wahlberechtigt und können gewählt werden.