19.02.2014, 16:55
Artikel 68 der Verfassung der DVRK:
"Jeder Bürger hat die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Diese Freiheit wird dadurch garantiert, dass die Errichtung religiöser Gebäude und die Durchführung religiöser Veranstaltungen gestattet werden.
Kein Bürger darf die Religion zur Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung missbrauchen."
Quelle: http://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?6
"Jeder Bürger hat die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Diese Freiheit wird dadurch garantiert, dass die Errichtung religiöser Gebäude und die Durchführung religiöser Veranstaltungen gestattet werden.
Kein Bürger darf die Religion zur Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung missbrauchen."
Quelle: http://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?6