31.08.2012, 18:57
Aus der Verfassung der DVRK:
Abschnitt V
GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER
Artikel 75: Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen.
Abschnitt V
GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER
Artikel 75: Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen.