Entweder ist der Artikel 75 nur auf das Inland bezogen oder Nordkorea bricht seine eigene Verfassung permanent aufs schwerste.
Da es wohl feststeht, daß man als nordkoreanischer Bürger nicht frei aus NK ausreisen darf, vermute ich zugunsten Nordkoreas mal ersteres. Insofern ist dieser Artikel für Auslandsreisen sicher nicht einschlägig.
Zumal die Nordkoreaner ja selbst im eigenen Land nicht einfach frei reisen können, sondern auch hier teilweise Genehmigungen bzw. Passierscheine brauchen.
Aber die Verfassung ist wohl Auslegungssache von Partei und Regierung und kein verbrieftes Bürgerrecht.
Artikel 47 scheint übrigens auch nicht auf die "normale" unerlaubte Ausreise anwendbar zu sein. Z.B. wurden Nordkoreaner, die zur Arbeit, Nahrungsmittelbeschaffung o.ä. unerlaubt in China weilten und von den Chinesen zurückexpediert wurden, mit Haftsstrafen von einigen Tagen bis zu 3 Jahren belegt (Quelle siehe u.a. Jahresberichte ai.). Die Mindeststrafe in Artikel 47 sind 7 Jahre, was für die Anwendbarkeit dieses Artikels nur bei "schwereren" Fällen spricht.
Also bleibt für mich immer noch die Frage nach einer Rechtsnorm offen, nach der in solchen "leichten" Fällen eine rechtsstaatliche Bestrafung in NK erfolgt.
Ich halte zwar NK nicht für einen Rechtsstaat in unserem Sinne, aber es muss auch dort klare Regelungen geben, die bei ungenehmigten "Auslandsreisen" nicht rein willkürlich angewandt werden können. Oder nicht?
Da es wohl feststeht, daß man als nordkoreanischer Bürger nicht frei aus NK ausreisen darf, vermute ich zugunsten Nordkoreas mal ersteres. Insofern ist dieser Artikel für Auslandsreisen sicher nicht einschlägig.
Zumal die Nordkoreaner ja selbst im eigenen Land nicht einfach frei reisen können, sondern auch hier teilweise Genehmigungen bzw. Passierscheine brauchen.
Aber die Verfassung ist wohl Auslegungssache von Partei und Regierung und kein verbrieftes Bürgerrecht.
Artikel 47 scheint übrigens auch nicht auf die "normale" unerlaubte Ausreise anwendbar zu sein. Z.B. wurden Nordkoreaner, die zur Arbeit, Nahrungsmittelbeschaffung o.ä. unerlaubt in China weilten und von den Chinesen zurückexpediert wurden, mit Haftsstrafen von einigen Tagen bis zu 3 Jahren belegt (Quelle siehe u.a. Jahresberichte ai.). Die Mindeststrafe in Artikel 47 sind 7 Jahre, was für die Anwendbarkeit dieses Artikels nur bei "schwereren" Fällen spricht.
Also bleibt für mich immer noch die Frage nach einer Rechtsnorm offen, nach der in solchen "leichten" Fällen eine rechtsstaatliche Bestrafung in NK erfolgt.
Ich halte zwar NK nicht für einen Rechtsstaat in unserem Sinne, aber es muss auch dort klare Regelungen geben, die bei ungenehmigten "Auslandsreisen" nicht rein willkürlich angewandt werden können. Oder nicht?
