31.08.2012, 19:07
na dann.
Bliebe noch die Frage, ob der Wohnort auch ausserhalb des Landes liegen darf und ob dies Recht einklagbar ist.
Bei wem klagt man eigentlich in Nordkorea seine Bürgerrechte ein?
Bliebe noch die Frage, ob der Wohnort auch ausserhalb des Landes liegen darf und ob dies Recht einklagbar ist.
Bei wem klagt man eigentlich in Nordkorea seine Bürgerrechte ein?
