30.08.2012, 22:15
Dass Nordkooreaner ohne besondere Genehmigung der Behördeen nicht ausreisen dürfen, ist wohl unstrittig. Gibt es aber irgendwelche Gesetze, die das explizit regeln oder ist das etwa ein selbstverständlicher Grundsatz? Ohne Gesetz in einem Rechtsstaat keine Strafe, aslo müsste das Ausreisevebot normiert sein. Und das per Verfassung die Ausreise nicht ausdrücklich erlaubt ist, heisst ja nicht, daß man sie verbietet. Für uns wäre das Verlassen Deutschlands ja auch so selbstverständlich, daß wir keine Erlaubnis erwarten würden.
Gastarbeiter oder spezielle Sportler und Künstler z.B. können ja ausreisen, hier wären nur die Druckmittel interessant, welche die Rückkehr gewährleisten . Denn trotz der paradiesischen Zustände in NK wird es immer welche geben, denen eine andere Gegend besser gefällt, so verwerflich das manche auch finden mögen.
Ich mutmasse, daß die Regeln und Strafen sehr denen der Ex- DDR ähneln, vielleicht noch etwas rigoroser bei der Bestrafung/Einbeziehung der Familie? Mehr als an der Grenze erschossen werden geht ja im Ergebnis auch in NK nicht, oder? Und Umerziehungslager oder Bautzenknast ist im wesentlichen auch nur ein begrifflicher Unterschied.
Aber ohne entsprechende Unterlagen, Schriftstücke und Beweise sind das Spekulationen zum Thema, zumindest bezüglich der Details. Ich habe aber keine Gesetzestexte oder andere Regeln hierzu gefunden, die eine klare Rechtlage vermitteln.
Gastarbeiter oder spezielle Sportler und Künstler z.B. können ja ausreisen, hier wären nur die Druckmittel interessant, welche die Rückkehr gewährleisten . Denn trotz der paradiesischen Zustände in NK wird es immer welche geben, denen eine andere Gegend besser gefällt, so verwerflich das manche auch finden mögen.
Ich mutmasse, daß die Regeln und Strafen sehr denen der Ex- DDR ähneln, vielleicht noch etwas rigoroser bei der Bestrafung/Einbeziehung der Familie? Mehr als an der Grenze erschossen werden geht ja im Ergebnis auch in NK nicht, oder? Und Umerziehungslager oder Bautzenknast ist im wesentlichen auch nur ein begrifflicher Unterschied.
Aber ohne entsprechende Unterlagen, Schriftstücke und Beweise sind das Spekulationen zum Thema, zumindest bezüglich der Details. Ich habe aber keine Gesetzestexte oder andere Regeln hierzu gefunden, die eine klare Rechtlage vermitteln.
