Also gestern hat kadarjanos (ich glaub als Einziger) eine vernünftige Antwort gebracht.
Laut dieser (und Fotobeweis), steht das Verlassen des Landes unter Strafe sollte dieses nicht genehmigt sein. Diese beträgt wenn ich mich Recht entsinne mindestens 5 oder 7 Jahre "Umerziehungslager" und möglicher Besitzentzug. Persönliche Gründe wie bspw. eine Reise, Verwandte, Auswanderung etc. sind gar nicht erst in Erwägung zu ziehen würde ich daraus schließen. Wer das Land illegal verlässt hat entweder mit dem genannten "Umerziehungslager" oder der Todesstrafe zu rechnen. Inwiefern dabei die Familie beeinflusst wird kann ich nicht sagen. Doch schätze ich, dass der Besitzentzug die Familie in großem Maße beeinflusst und trifft.
Ich weiß jedoch nicht ansatzweise wie es bei den Gastarbeitern aussieht.
Laut dieser (und Fotobeweis), steht das Verlassen des Landes unter Strafe sollte dieses nicht genehmigt sein. Diese beträgt wenn ich mich Recht entsinne mindestens 5 oder 7 Jahre "Umerziehungslager" und möglicher Besitzentzug. Persönliche Gründe wie bspw. eine Reise, Verwandte, Auswanderung etc. sind gar nicht erst in Erwägung zu ziehen würde ich daraus schließen. Wer das Land illegal verlässt hat entweder mit dem genannten "Umerziehungslager" oder der Todesstrafe zu rechnen. Inwiefern dabei die Familie beeinflusst wird kann ich nicht sagen. Doch schätze ich, dass der Besitzentzug die Familie in großem Maße beeinflusst und trifft.
Ich weiß jedoch nicht ansatzweise wie es bei den Gastarbeitern aussieht.
