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Nordkoreanisch-deutsche Ehen
#1
Wink 
Da ich grade in meiner alten Fotosammlung gekramt habe, sagt mal, sind Euch Beispiele für nordkoreanisch - deutsche Ehen bekannt ?
In den 80iger Jahren kannte ich noch welche, meist in den 50iger oder 60iger Jahren geheiratet. Aber aktuell ... Wie ist eigentlich die Rechtslage, dürften sie und wir heiraten ?
Südkoreanisch-deutsche Ehen kenne ( kannte ) ich einige, leider die wenigsten glücklich über die Jahre gekommen. Hier wäre es rechtlich glaube ich kein Problem.
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#2
Das Thema hatten wir mal, musst dich mal durch die Suche wühlen. Gibt da einige Fakten (Bericht der DDR-Botschaft in Pyongyang), aber alles in dem von dir erwähnten Zeitraum, als Nordkoreaner in der DDR waren. Bis in die 80er Jahre kamen wir da gar nicht bei den Recherchen wenn ich mich recht erinnere, also hast du sogar aktuelleres Wissen :-) Außer der Fall der Frau Hong, die es nochmal schaffte Kontakt zu ihrem Mann zu kriegen für einen Besuch, aber den Fall kennst du als Profi ja sicher.
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#3
Unser Reiseleiter sagte uns, daß es in Nordkorea keine Bestimmung gibt, die Ehen mit Ausländern untersagt.
Allerdings hätte die Familie bei einer Eheschließung immer ein wichtiges Wort mitzureden, und die würde wohl in den meisten Fällen gegen eine Ehe mit einem Ausländer sein.

Grundsätzlich gilt (auch in Nordkorea) das zivilrechtliche Akte wie eine Eheschließung erst einmal nur in dem Land gültig sind, in dem sie vollzogen werden.
Wer als Deutscher im Ausland heiratet, muß seine Ehe noch einmal bei einem deutschen Standesamt registrieren lassen, damit sie in Deutschland anerkannt wird. Umgekehrt handhabt Nordkorea es genauso.
Das gab bei einigen Ehen, die in der DDR geschlossen wurden, damals einige Probleme.
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#4
Danke, ich suche mal Smile
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#5
(02.07.2012, 01:57)Blauer Apfel schrieb: Unser Reiseleiter sagte uns, daß es in Nordkorea keine Bestimmung gibt, die Ehen mit Ausländern untersagt.
Allerdings hätte die Familie bei einer Eheschließung immer ein wichtiges Wort mitzureden, und die würde wohl in den meisten Fällen gegen eine Ehe mit einem Ausländer sein.

Grundsätzlich gilt (auch in Nordkorea) das zivilrechtliche Akte wie eine Eheschließung erst einmal nur in dem Land gültig sind, in dem sie vollzogen werden.
Wer als Deutscher im Ausland heiratet, muß seine Ehe noch einmal bei einem deutschen Standesamt registrieren lassen, damit sie in Deutschland anerkannt wird. Umgekehrt handhabt Nordkorea es genauso.
Das gab bei einigen Ehen, die in der DDR geschlossen wurden, damals einige Probleme.

Würde dies also im Umkehrschluss bedeuten, dass Ehen die vor '90 geschlossen worden, ungültig geworden sind?
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#6
(02.07.2012, 14:30)Juche schrieb:
(02.07.2012, 01:57)Blauer Apfel schrieb: Unser Reiseleiter sagte uns, daß es in Nordkorea keine Bestimmung gibt, die Ehen mit Ausländern untersagt.
Allerdings hätte die Familie bei einer Eheschließung immer ein wichtiges Wort mitzureden, und die würde wohl in den meisten Fällen gegen eine Ehe mit einem Ausländer sein.

Grundsätzlich gilt (auch in Nordkorea) das zivilrechtliche Akte wie eine Eheschließung erst einmal nur in dem Land gültig sind, in dem sie vollzogen werden.
Wer als Deutscher im Ausland heiratet, muß seine Ehe noch einmal bei einem deutschen Standesamt registrieren lassen, damit sie in Deutschland anerkannt wird. Umgekehrt handhabt Nordkorea es genauso.
Das gab bei einigen Ehen, die in der DDR geschlossen wurden, damals einige Probleme.

Würde dies also im Umkehrschluss bedeuten, dass Ehen die vor '90 geschlossen worden, ungültig geworden sind?
Es geht wohl um die Bestätigung durch NK, die manchmal gemacht wurde (der Botschaftsbericht hatte ja auch Berichte über die Schwierigkeiten der deutschen Frauen in NK, also wird die Ehe anerkannt worden sein wenn die Frauen dort leben durften) und manchmal nicht, der Mann von Frau Hong hat neu geheiratet (also war die in Deutschland geschlossene Ehe wohl nicht anerkannt).
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