26.03.2012, 13:59
Vereinfacht gesagt:
Will ein/e Südkoreaner/in nach Nordkorea fahren oder was pronordkoreanisches im Süden unternehmen, dann darf er/sie das, solange er/sie vorher bei den zuständigen Berhörden anfragt und die Genehmigung dazu erhält. Je nach politischer Lage und Stimmung sind die Behörden beim Erteilen dieser Genehmigung machmal toleranter, manchmal restriktiver.
Reist ein/e Südkoreaner/in ohne anzufragen oder ohne Erlaubnis nach Nordkorea oder unternimmt etwas pronordkoreanisches in Südkorea und die Behörden kommen ihm/ihr auf die Schliche, dann gibt es Sanktionen, die je nach politischer Lage und Stimmung einmal extrem streng sind, dann wieder gar nicht verhängt werden.
Will ein/e Südkoreaner/in nach Nordkorea fahren oder was pronordkoreanisches im Süden unternehmen, dann darf er/sie das, solange er/sie vorher bei den zuständigen Berhörden anfragt und die Genehmigung dazu erhält. Je nach politischer Lage und Stimmung sind die Behörden beim Erteilen dieser Genehmigung machmal toleranter, manchmal restriktiver.
Reist ein/e Südkoreaner/in ohne anzufragen oder ohne Erlaubnis nach Nordkorea oder unternimmt etwas pronordkoreanisches in Südkorea und die Behörden kommen ihm/ihr auf die Schliche, dann gibt es Sanktionen, die je nach politischer Lage und Stimmung einmal extrem streng sind, dann wieder gar nicht verhängt werden.