29.01.2013, 00:04
Die Verhandlungen zum Punkt 60. der Waffenstillstandvertrages fanden im Frühjahr 1954 in Genf statt, hatten leider kein Ergebnis. Die Generalversammlung der UN hat mit der Resolution 711 (VII) am 28.8.53 den Waffenstillstandsvertrag quasi gebilligt und die weiteren Verhandlungen lt. Punkt 60. empfohlen. http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp...RESOLUTION
Der Abzug der ausländischen Militärkräfte ist nur in Punkt 60. angesprochen und da noch kein Friedensvertrag geschlossen ist, brauchen die Kräfte auch noch nicht abziehen. Die rechtliche Basis für die Stationierung der amerikanischen Soldaten ist ein separater Vertrag zwischen den USA und Südkorea, wohl ähnlich den Beistandvertrag zwischen China und Nordkorea.
Der Abzug der ausländischen Militärkräfte ist nur in Punkt 60. angesprochen und da noch kein Friedensvertrag geschlossen ist, brauchen die Kräfte auch noch nicht abziehen. Die rechtliche Basis für die Stationierung der amerikanischen Soldaten ist ein separater Vertrag zwischen den USA und Südkorea, wohl ähnlich den Beistandvertrag zwischen China und Nordkorea.