(12.12.2012, 12:12)NGO schrieb: Erstens unternimmt Nordkorea nichts, um den friedlichen Charakter des gesamten Programmes(Raketen- und Satellitenprogramm) zu beweisen.
Also muss der Angeklagte beweisen, dass er das ihm Vorgeworfene nicht getan hat. Klasse Umkehrung des internationalen Rechts!