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In welchen Staaten gibt es nordkoreanische Gastarbeiter?
#23
Kein Problem Gorbatz.
ich selbst hatte zwar auch mal nacheinander zwei 1-Jahres-Bauleiterverträge für Kliniken aber mir waren die genauso recht wie sogenannte "unbefristete" Verträge. ( unbefristet heißt ja auch nur 3 Monate Kündigungsfrist- für mich war da kein Unterschied)

Aber Fakt ist: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muß gelten.
Und den Haupt-Lohn muß der Arbeiter erhalten.


Wobei ich gewaltige Unterscheide sehe zum System Leiharbeit nach deutschem Recht.
Gegenwärtig erstreiken die Flugbegleiter der Lufthansa gerade den Nichteinsatz von Leiharbeitern.

Na ich möchte mal sehen, wie so etwas in Nordkorea aussehen würde- also Streiks meine ich.
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RE: In welchen Staaten gibt es nordkoreanische Gastarbeiter? - von kalksee - 09.09.2012, 09:51

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