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Religionsfreiheit in der DVR Korea
#28
an rroft,

meines Erachtens ist folgendes zu beachten: "Glaubensfreiheit" versus "Religionsfreiheit"

Glaubensfreiheit: das individuelle Recht zu glauben, dass übersinnliche Kräfte existieren (oder nicht existieren) und private Aktivitäten gegenüber diesen Kräften.

Religionsfreiheit: = Glaubensfreiheit, plus eine Religion (als Institution) zu gründen, solcher beizutreten oder zu wechseln.

Das nordkoreanische Gesetz betreffend:
Die nordkoreanische Verfassung spricht (wie Naenara richtig widergibt) von einer "Glaubensfreiheit". Nordkoreanischen Staatsbürgern steht ihr Glauben frei. (Ausländern wird in Nordkorea dieses Gesetz in der Verfassung nicht zugestanden?).

Wenn ich aus deinem oberen Beitrag zitieren darf, dann fabrizierte das Schweizer Solidaritätskomitee aus dieser (engeren) "Glaubensfreiheit" eine (weitere) "Religionsfreiheit":

"Zu den demokratischen Rechten des Volkes in der DVRK gehört auch die Religionsfreiheit ... " (?)

An rroft: Bitte weise mich auf jenes nordkoreanische Gesetz hin, welches (nicht den Glauben, sondern die) Religionen regelt !
Welche Religionen (als Institution) sind dort erlaubt, wie können solche gesetzlich gegründet werden, welche Rechte und Pflichten haben die Religionen in Nordkorea ...
hast du irgendeinen Hinweis auf ein Religionsgesetz in Nordkorea?
Danke!
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Nachrichten in diesem Thema
Religionsfreiheit in der DVR Korea - von dprk - 05.02.2010, 19:20
RE: Religionsfreiheit in der DVR Korea - von 6079_Winston_Smith - 23.02.2010, 08:00
RE: Religionsfreiheit in der DVR Korea - von 6079_Winston_Smith - 25.02.2010, 08:30
RE: Religionsfreiheit in der DVR Korea - von 6079_Winston_Smith - 26.02.2010, 19:09
RE: Religionsfreiheit in der DVR Korea - von 6079_Winston_Smith - 09.03.2010, 22:57
Religionsfreiheit in der DVR Korea - von rroft - 19.10.2014, 16:15
@Eugen613 - von rroft - 20.10.2014, 00:00
RE: Religionsfreiheit in der DVR Korea - von Kuwolsan - 21.10.2014, 07:15

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