14.01.2013, 14:40
(14.01.2013, 14:15)PDPARTEI schrieb: @Kuwolsan:
Sie untersteht der Kontrolle des Parlaments, muss ihre Entscheidungen aber nicht vom Parlament absegnen lassen.
??
(gibt es überhaupt ein bürokratisches Absurdistan, wo Behördenentscheidungen vorher vom Parlament bestätigt werden müssen?)
Die Nationale Verteidigungskommission (NVK) ist für ihre getroffenen Entscheidungen dem Parlament gegenüber verantwortlich!
Das Parlament kann die Entscheidungsträger der NVK einsetzen und entlassen, nicht aber umgekehrt!
Nur die Parlamentarier sind vom Volk gewählt!
Article 91 (der nordkoreanisschen Verfassung):
The Supreme People’s Assembly has the authority to :
...
elect or recall the Chairman of the National Defence Commission of the Democratic People’s Republic of Korea;
...
elect or recall the First Vice-Chairman, Vice-Chairmen and members of the National Defence Commission on the recommendation of the Chairman of the National Defence Commission of the Democratic People’s Republic of Korea;
Die NVK ist der Obersten Volksversammlung der DVRK jedenfalls nicht über-, sondern untergeordnet.
(sonst wäre ja nicht mehr das Volk der Souverän)