06.10.2012, 21:16
Nun wäre die Frage für mich:
Ist "Überlaufen" nicht laut Verfassung erlaubt? Die freie Wahl des Wohnortes ist dort doch niedergeschrieben.
Ist "Überlaufen" nicht laut Verfassung erlaubt? Die freie Wahl des Wohnortes ist dort doch niedergeschrieben.