22.03.2014, 10:44
Beide Organisationen regeln Sicherheitsaspekte im zivilen Verkehr, wichtig, aber mit Genehmigungen für Raketenstarts haben sie nichts zu tun.
Man geht bei Kurzstreckenraketen von einer max reichweite von 500 km aus, die Steighöhe erreicht keine zivilen Luftkorridore, es sei denn man ballert in der Nähe eines Flughafens.
Man geht bei Kurzstreckenraketen von einer max reichweite von 500 km aus, die Steighöhe erreicht keine zivilen Luftkorridore, es sei denn man ballert in der Nähe eines Flughafens.