07.09.2012, 07:04
(06.09.2012, 16:33)Blauer Apfel schrieb:(06.09.2012, 12:52)Dangun schrieb: denn den Kunden mit chinesischem Gerichtsstand zu verklagen wäre schlicht gesagt idiotisch.
Natuerlich sollte man es moeglichst nicht zu einem Prozess kommen lassen. Selbst wenn man gewinnt, Kosten entstehen auf jeden Fall, und die Geschaeftsbeziehung ist in jedem Fall zerstoert.
Genau, darum 10% Aufschlag auf den Verkaufspreis.
@ Juchte
Und warum kommst du dann immer mit diesen plumpen und billigen Ausreden. Ich könnte sagen: Chinesischen wissen über Asien mehr als Dangun, da er nur Gast ist, kein Einheimischer. Demzufolge kann er noch längst nicht alles über diese Region wissen.
Chinesen wissen vielleicht mehr über China, aber nicht über Asien. Also bevor Du etwas postest, etwas mehr Denken. Das unterstelle ich Dir mal hier...