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Städtepartnerschaften mit Nordkorea
#14
Es muß rein juristisch erst einmal unterschieden werden zwischen :
a) SED-Bezirksleitung - Das war wie der Name sagt die Chefetage des jeweiligen Parteibezirkes ( Untergliedert in die Kreisleitungen der SED- bei Adolf hießen die übrigens auch so)
b) Rat des Bezirkes ( allgemeine Sprachregelung) - das war- nennen wir es mal die Analogie zum Länderparlament der BRD mit allerdings sehr kleinen Gesetzesbefugnissen. Die DDR war ja ein zentralistischer Staat-Weisungen und Gesetze kamen aus Berlin.
Im Rat des Bezirkes saßen analog den gefälschten Wahlergebnissen über 90 % SED-Mitglieder und der Rest waren bündnistreue Blockparteien

Und nun kommt der abschließende Trick- Staat und Partei sind nicht getrennt.


Der Chef der SED-Parteiorganisation war natürlich de fakto immer Chef des Rat des Bezirkes und wurde ängstlich -gottgleich hofiert.
Bei Besuchen des Chefs wurden Betriebe aufgeräumt, Hauswände gestrichen, Planerfüllungen gefakt.
Was in der Parteizentrale beschlossen wurde , wurde oft auch ohne Legetimation des Rates des Bezirkes durchgesetzt.
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RE: Städtepartnerschaften mit Nordkorea - von kalksee - 22.06.2012, 10:09

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