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Neues Gesetz soll Erbansprüche von Nordkoreanern in Südkorea regeln
#5
So wie ich das verstehe, stellt die südkoreanische Regierung anscheinend einen Status quo her.
Die Vermögen blieben vorerst im derzeitigen Besitz.
Änderungen der Besitzer könnnen nur durch einen notariell bestätigten Verwalter erfolgen.
Das scheint dem wirklichen Zustand Rechnung zu tragen, daß kaum ein einfacher Norkoreaner zur Verwaltung seiner Besitzungen nach Südkorea reisen darf. Dann benötigt er einen Treuhänder oder Verwalter.
Wie wurde das denn bisher geregelt?
Vor allem werden wohl auch erzwungene Überschreibungen an den nordkoreanischen Staat damit gebremst.
Viele DDR-Bürger haben in den 70-ern und 80ern ihren Besitz im Westen auch nur so verwalten können, denn es durften nur Rentner reisen.
Im grunde sichert dies Verfahren den jetzigen Besitzstand ab.
Oder soll nach der Frist der besitz enteignet werden?
Dazu habe ich nichts gefunden.
Vielleicht kriegt Weiße Taube ja was raus- der kann a) chinesisch und sitzt b) in der Nähe.
Was sagt Kuwolsan zu dem Thema?
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RE: Neues Gesetz soll Erbansprüche von Nordkoreanern in Südkorea regeln - von gutbrod - 03.06.2012, 10:54

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