19.05.2012, 10:24
(19.05.2012, 10:18)Andreas82 schrieb: Natürlich stehen KJI und KJU an erster Stelle. Es geht nur darum, dass die Aussage, sie sind Staatsoberhäupter, falsch ist. Warum sie nicht auch de jure Staatsoberhäupter sind habe ich sowieso nie verstanden. Das würde die ganze Sache einfacher machen, da KJI und KJU doch wesentlich mehr Macht in Händen halten als das offizielle Staatsoberhaupt.
Sorry falls ich nun oberlehrerhaft rüberkomme aber vor "und" kommt nie ein Beistrich!
Generell hast du Recht, aber ab und zu gibt da einige Ausnahmen.
Zum anderen: Ich würde sagen, dass er protokolarisch das Staatsoberhaupt ist. Können wir dabei bleiben?

