Eine einfache Frage:
ist das eine generelle Regelung der DVRK, dass in der DVRK aufgenommene Fotos nur für den "Privatgebrauch" zu verwenden sind (dann müsste ein Verweis auf die entsprechende DVRK-Gesetztesstelle möglich sein) oder ist das lediglich eine Vereinbarung zwischen dem DVRK-Reisenden und einem "bestimmten Vermittler" von Nordkorea-Reisen (aus welchen Gründen auch immer) ?
Musste "Martin" - der seine Reie bei einem deutschen Reiseveranstalter buchte - auch eine ähnlich lautende Vereinbarung unterschreiben ?
Doch nun zur interessanteren Frage (die etwas vom Thema abstreift):
Was versteht die DVRK unter Journalismus und wie wird der dort bewertet ?
"dprk" schrieb vorher, wer Fotos oder Videos veröffentlicht - ist im weitesten Sinne - journalistisch tätig.
Warum wird man nur dann - im weitesten Sinne - journalistsiche tätig, wenn man Fotos oder Videos ins Netz stellt, nicht aber, wenn man Texte über Nordkorea - zB Reiseberichte - veröffentlicht ?
Das ist doch auch Journalismus - im weitesten Sinne.
Ich vermute, dass die DVRK dem Bildjournalismus viel mehr Bedeutung zumisst und seine Wirkung auf den Rezipienten viel höher einschätzt, als den Textjounalismus !
Kim Jong-Il wird ein große Vorliebe am Kino nachgesagt, Plakate der DVRK erwecken - im Ausland - großes Interesse, in Nordkorea gemalte Bilder werden selbst im Internet zum Verkauf angeboten, aber wer liest schon mehr oder weniger regelmäßig nordkoreanische Zeitungen ?
Wichtig ist, sich dann über die Funktion des Journalismus gedanken zu machen:
In liberalen Gesellschaftssystemen liegt die Funktion des Journalismus in der positiven(?) Kritik und Kontrolle der Gesellschaft und Politik. In der DVRK erfüllt der Journalismus die Funktion, den eigenen Staat und die dort herrschende Elite zu glorifizieren.
Wie bewertet die DVRK nun den (Bild?)Journalismus ?
Der Journalismus in der DVRK wird in der dortigen Funktion als hervorragend für Staat und Staatsführung eingestuft.
Die DVRK vertraut aber auch darauf, dass Ausländer nicht wie Nordkoreaner denken und den Nicht-Nordkoreanern lediglich ausländische Modelle des Journalismus inherent sind.
Was nach der Logik der DVRK automatisch(?) ein schlechtes Licht auf deren Staatsführung zu werfen droht und deshalb abgelehnt wird.
Fazit:
ich interpretiere die oben geschilderte "Vereibarung" dahingehend, dass ein Textjournalismus selbst nach einer durch "dprk" vermittelten Reise gestattet, ja sogar erwünscht ist, nur ein Bildjournalismus, selbst, wenn man der Staatsführung der DVRK gedanklich und in den aufgenommenen Bildern huldigend gegenübertritt, deshalb nicht gestattet wird, weil dieser als Staatsmonopol der DVRK verstanden wird.
- und ich vermute, dass eine solche Vereinbarung, nur die von "dprk" vermittelten Reisen in die DVRK betrifft, damit - wie von "sepp" geschildert, das zukünftige Geschäft keine Beeinträchtigungen erfährt.
Kritik und andere Meinungen dazu erwünscht!
ist das eine generelle Regelung der DVRK, dass in der DVRK aufgenommene Fotos nur für den "Privatgebrauch" zu verwenden sind (dann müsste ein Verweis auf die entsprechende DVRK-Gesetztesstelle möglich sein) oder ist das lediglich eine Vereinbarung zwischen dem DVRK-Reisenden und einem "bestimmten Vermittler" von Nordkorea-Reisen (aus welchen Gründen auch immer) ?
Musste "Martin" - der seine Reie bei einem deutschen Reiseveranstalter buchte - auch eine ähnlich lautende Vereinbarung unterschreiben ?
Doch nun zur interessanteren Frage (die etwas vom Thema abstreift):
Was versteht die DVRK unter Journalismus und wie wird der dort bewertet ?
"dprk" schrieb vorher, wer Fotos oder Videos veröffentlicht - ist im weitesten Sinne - journalistisch tätig.
Warum wird man nur dann - im weitesten Sinne - journalistsiche tätig, wenn man Fotos oder Videos ins Netz stellt, nicht aber, wenn man Texte über Nordkorea - zB Reiseberichte - veröffentlicht ?
Das ist doch auch Journalismus - im weitesten Sinne.
Ich vermute, dass die DVRK dem Bildjournalismus viel mehr Bedeutung zumisst und seine Wirkung auf den Rezipienten viel höher einschätzt, als den Textjounalismus !
Kim Jong-Il wird ein große Vorliebe am Kino nachgesagt, Plakate der DVRK erwecken - im Ausland - großes Interesse, in Nordkorea gemalte Bilder werden selbst im Internet zum Verkauf angeboten, aber wer liest schon mehr oder weniger regelmäßig nordkoreanische Zeitungen ?
Wichtig ist, sich dann über die Funktion des Journalismus gedanken zu machen:
In liberalen Gesellschaftssystemen liegt die Funktion des Journalismus in der positiven(?) Kritik und Kontrolle der Gesellschaft und Politik. In der DVRK erfüllt der Journalismus die Funktion, den eigenen Staat und die dort herrschende Elite zu glorifizieren.
Wie bewertet die DVRK nun den (Bild?)Journalismus ?
Der Journalismus in der DVRK wird in der dortigen Funktion als hervorragend für Staat und Staatsführung eingestuft.
Die DVRK vertraut aber auch darauf, dass Ausländer nicht wie Nordkoreaner denken und den Nicht-Nordkoreanern lediglich ausländische Modelle des Journalismus inherent sind.
Was nach der Logik der DVRK automatisch(?) ein schlechtes Licht auf deren Staatsführung zu werfen droht und deshalb abgelehnt wird.
Fazit:
ich interpretiere die oben geschilderte "Vereibarung" dahingehend, dass ein Textjournalismus selbst nach einer durch "dprk" vermittelten Reise gestattet, ja sogar erwünscht ist, nur ein Bildjournalismus, selbst, wenn man der Staatsführung der DVRK gedanklich und in den aufgenommenen Bildern huldigend gegenübertritt, deshalb nicht gestattet wird, weil dieser als Staatsmonopol der DVRK verstanden wird.
- und ich vermute, dass eine solche Vereinbarung, nur die von "dprk" vermittelten Reisen in die DVRK betrifft, damit - wie von "sepp" geschildert, das zukünftige Geschäft keine Beeinträchtigungen erfährt.
Kritik und andere Meinungen dazu erwünscht!