06.06.2011, 15:31
(06.06.2011, 14:19)jperazor schrieb: Hi Paddy707!
Unabhänhig davon wer wem was vorschreibt ... Hast du schonmal was von Bildrechte gehört? Für bestimmte Gebäude bedarf es nämmlich Genehmigung des Eigentümers ein Abbild zu veröffentlichen!
...und du verwechselt "Bildrecht" mit "Recht am eigenen Bild". Und es bedarf keiner '"Genehmigung des Eigentümers", wenn das Bild von einer öffentlich zugänglichen Stelle gemacht wurde. Also vorher mal informieren, bevor du hier losrasselst.
Trotzdem erschliesst sich mir immer noch nicht, wieso es einer "Zensur" durch den Reiseveranstalter bedarf, wenn die Fotos vom Guide in Nordkorea erlaubt wurden...