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Meinungsverschiedenheiten mit der UN zu Menschenrechten
#17
(29.11.2012, 17:51)teardown schrieb:
(29.11.2012, 17:44)micha schrieb: Beim Konsensprinzip braucht ein Land nicht vor Ort vertreten zu sein, was sich vom Mehrheitsprinzip unterscheidet. Den Beschluss der diesjährigen Resolution hatten Nordkorea, China, Kuba und Venezuela nicht mitgetragen.

Also gab es keine Abstimmung und nicht alle Nationen trugen diesen Beschluss mit.

Richtig, im Falle Nordkoreas gab es keine Abstimmung. Die Abstimmung ist für die "UN" nur die "zweitbeste Entscheidungfindung". Ideal für die UN ist der Konsensentscheid (wenn also alle dafür sind).
Bringt ein Mitglied gegen die oder Teile der eingebrachten Resolution in der Diskussion bedenken ein, dann erst kommt es zur Abstimmung.
Offenbar brachte Nordkorea selber gegen die Resolution keine Bedenken vor (und auch niemand anderer), sodass keine Abstimmung mehr notwendig wurde. Nordkorea entzog sich der Blamage durch Abwesenheit.
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RE: Meinungsverschiedenheiten mit der UN zu Menschenrechten - von Kuwolsan - 29.11.2012, 18:24

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