05.03.2013, 12:26
Zumindest über die Entlohnung der nordkoreanischen Arbeiter in der KIC gibt es etwas detailiertere Informationen.
Demnach wird die nordkoreanische Sozialversicherung sowohl durch Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge gespeist. Die Sozialversicherung springt dann bei Arbeitslosigkeit (sic!) sowie Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung und Unfall bei der Arbeit an.
Außerdem wird den Arbeitern vom Bruttolohn ein "Wohngeld", welches an die Stadt Kaesong weitergeleitet wird, sowie weitere Beiträge für sozio-kulturelle Einrichtungen abgezogen.
Weiters können bezahlte Überstunden geleistet werden, die den 8-Stunden Arbeitstag relativieren.
(Quelle: http://www.fas.org/sgp/crs/row/RL34093.pdf
ab S.13 des pdf-files, "Labour issues" )
Demnach wird die nordkoreanische Sozialversicherung sowohl durch Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge gespeist. Die Sozialversicherung springt dann bei Arbeitslosigkeit (sic!) sowie Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung und Unfall bei der Arbeit an.
Außerdem wird den Arbeitern vom Bruttolohn ein "Wohngeld", welches an die Stadt Kaesong weitergeleitet wird, sowie weitere Beiträge für sozio-kulturelle Einrichtungen abgezogen.
Weiters können bezahlte Überstunden geleistet werden, die den 8-Stunden Arbeitstag relativieren.
(Quelle: http://www.fas.org/sgp/crs/row/RL34093.pdf
ab S.13 des pdf-files, "Labour issues" )
