28.10.2012, 13:25
(28.10.2012, 01:07)Rolle schrieb: Der Luftraum gehört zum Hoheitsgebiet. Ausserdem ist eine solche Ballonaktion eine Gefährdung der zivilen Luftfahrt. Damit strafrechtlich relevant.
Wäre es auch in Deutschland. Verstehe somit eure Aufregung nicht.
Aber was wäre denn Nordkorea , wenn nicht gleich alle Feinde bei der kleinsten Reaktionen wie Hyänen aus den Ecken springen würden
