28.10.2012, 01:07
Der Luftraum gehört zum Hoheitsgebiet. Ausserdem ist eine solche Ballonaktion eine Gefährdung der zivilen Luftfahrt. Damit strafrechtlich relevant.
Wäre es auch in Deutschland. Verstehe somit eure Aufregung nicht.
Wäre es auch in Deutschland. Verstehe somit eure Aufregung nicht.
