Das Einflugverbot in die EU (für kommerzielle Flüge) für die Air Koryo gibt es seit 2006 (erst seit 2006 erstellt die Eu die sogennante "Blacklist" für unsichere Fluglinien).
Die EU übernahm es von Frankreich. Dort hatte die Air Koryo schon seit April 2001 ein Lande- und Überflugverbot, weil die Fluglinie und die Luftfahrtbehörde Nordkoreas nach einer Bodeninspektion in Paris auf Beanstandungen nicht reagierten.
Folgende 2 Flugzeugunglücke der Air Koryo sind dokumentiert:
1.7.1983
eine Ilyushin Il-62 der Chosonmimhang (früherer koreanischer Name der Air Koryo) prallt auf einem Charterflug von Pyongyang nach Conakry (Guinea) kurz vor der Landung gegen einen Berg. Alle Passagiere und Besatzungsmitglieder finden dabei den Tod.
15.8.2006
eine Tupolew Tu154 der Air Koryo setzt aus Peking kommend bei schlechter Sicht in Pyongyang vor der Landebahn auf, das Bugfahrwerk bricht ein, das Flugzeug kommt neben der Landebahn zu liegen, ein Flügel wird beschädigt. Den Passagieren passierte nichts ernsthaftes.
Dann ein nicht genau beschriebener, aber einer der merkwürdigsten Hubschrauber-Unglücke für die Versicherungswirtschaft:
Im April 2005 fliegt ein Hubschrauber (der der Air Koryo gehörte) von einer kleinen Insel vor der Küste Nordkoreas nach Pyongyang, um eine mit Drillingen in den Wehen liegende junge Frau ins Krankenhaus nach Pyongyang zu bringen.
Kurz vorm Ziel stürzt der Hubschrauber ab, aber leider in ein Lagerhaus, wo wertvolle Hilfsgüter gelagert wurden.
Anschließend kam es zu einem spektakuleren, mehrjährigen Versicherungsstreit vor internationalen Gerichten, bei dem schließlich deutsche und britische Versicherungen zur Bezahlung der Versicherungssumme verurteilt wurden.
Die EU übernahm es von Frankreich. Dort hatte die Air Koryo schon seit April 2001 ein Lande- und Überflugverbot, weil die Fluglinie und die Luftfahrtbehörde Nordkoreas nach einer Bodeninspektion in Paris auf Beanstandungen nicht reagierten.
Folgende 2 Flugzeugunglücke der Air Koryo sind dokumentiert:
1.7.1983
eine Ilyushin Il-62 der Chosonmimhang (früherer koreanischer Name der Air Koryo) prallt auf einem Charterflug von Pyongyang nach Conakry (Guinea) kurz vor der Landung gegen einen Berg. Alle Passagiere und Besatzungsmitglieder finden dabei den Tod.
15.8.2006
eine Tupolew Tu154 der Air Koryo setzt aus Peking kommend bei schlechter Sicht in Pyongyang vor der Landebahn auf, das Bugfahrwerk bricht ein, das Flugzeug kommt neben der Landebahn zu liegen, ein Flügel wird beschädigt. Den Passagieren passierte nichts ernsthaftes.
Dann ein nicht genau beschriebener, aber einer der merkwürdigsten Hubschrauber-Unglücke für die Versicherungswirtschaft:
Im April 2005 fliegt ein Hubschrauber (der der Air Koryo gehörte) von einer kleinen Insel vor der Küste Nordkoreas nach Pyongyang, um eine mit Drillingen in den Wehen liegende junge Frau ins Krankenhaus nach Pyongyang zu bringen.
Kurz vorm Ziel stürzt der Hubschrauber ab, aber leider in ein Lagerhaus, wo wertvolle Hilfsgüter gelagert wurden.
Anschließend kam es zu einem spektakuleren, mehrjährigen Versicherungsstreit vor internationalen Gerichten, bei dem schließlich deutsche und britische Versicherungen zur Bezahlung der Versicherungssumme verurteilt wurden.
