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Religionsfreiheit in der DVR Korea
#21
Hintergründe für den ersten Besuch B. Grahams in Nordkorea:

http://blog.godreports.com/2014/07/behin...rth-korea/

Die nordkoreanische Politik wollte also ihr Image bei der amerikanischen Bevölkerung verbessern. Was wäre die beste Methode dazu? Mehr Touristen ins Land zu lassen, dazu war die DVRK damals noch nicht im Stande, deshalb sollten amerikanische Meinungsführer eingeladen werden. "Wir hatten schon Joan Baez eingeladen, ohne dass eine Änderung der Einstellung der Amerikaner eintrat" -
"Ihr müsst christliche Meinungsführer einladen, die haben wirklich Einfluss!" - gesagt, getan ... so kam B. Graham nach Nordkorea ...
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#22
Im Link eine Auflistung "religiöser" Aktivitäten des amerikanisch-koreanischen "Missionars" David Cho gegenüber/mit Nordkorea.

http://davidcho.org/archives/216

Man erkennt, was da alles möglich ist, solange es von nordkoreanischer staatlicher Seite (aus welchen Gründen auch immer) gewünscht wird ...
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#23
„Die Vereinigung für Menschenrechtsstudien der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) veröffentlichte am 13. September Juche 103 (2014) einen Bericht über die Menschenrechte in der DVRK.
In einem umfassenden Katalog werden sämtliche politischen, sozialen und ökonomischen demokratischen Rechte in der DVRK mit wissenschaftlicher Exaktheit fundiert und ausführlich beschrieben. (…)
Zu den demokratischen Rechten des Volkes in der DVRK gehört auch die Religionsfreiheit, während gerade die USA einige Religionen diskriminieren oder unterdrücken. Und während des Korea-Krieges (1950–1953) schreckten die USA-Aggressoren auch nicht davor zurück, wahllos Tempel und Kirchen zu bombardieren – welch zynisches Verständnis von ’Religionsfreiheit‘?!“ (Schweizerische Juche-Ideologie-Studiengruppe)
Der (englische) Wortlaut des Menschenrechtsberichts der DVRK, in dem in Kapitel 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 die Glaubens- und Gedankenfreiheit in der DVRK behandelt wird, findet sich hier.
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#24
Zur Religionsfreiheit in dem Bericht über die Menschenrechte folgendes Zitat:

„In the DPRK everybody is fully provided with the rights to choose and follow their own religion and thought according to their own free will.
Every citizen has chosen to follow the Juche Idea which is the world outlook centred on human being, an ideology for the realization of independence of the popular masses and is firmly believing in Juche Idea thinking and acting according to its requirement. 
This is not forced by the state or anybody else. It is the faith and will of all DPRK citizens they have acquired through their everyday life and experience and history that the Juche idea is an ideology which defends and realizes people’s independence and truly guarantees human rights and that when they advance along the road indicated by the Juche idea genuine happiness and prosperity will be achieved.
The Korean people take great pride in having and following the Juche idea and living as required by it. They do not allow on any account the acts of promoting and spreading reactionary and anti-human rights ideas such as racism and national chauvinism. „

Jeder Bürger hat sich danach für Juche entschieden und braucht keine andere Religion mehr. Ein Wettbewerb der Religionen ist somit von staatlicher Seite unerwünscht. Alle leben nach obigen Ausführungen schon im Paradies. Billy Graham hat dies schon vor Jahrzehnten erkannt, ein weiser Mann.

Im letzten Absatz zur Religionsfreiheit heißt es:
„Freedom of religion is allowed and provided by the State law within the limit necessary for securing social order, health, social security, morality and other human rights. Especially, the Government prevents the religion from being used to draw in foreign forces or harm the state and social order.“
Somit definiert man Religionsfreiheit nur in den Grenzen, wie sie dem Staat nützt. Das ist keine volle Religionsfreiheit.
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#25
Die Passage zur Juche-Ideologie, habe ich den Eindruck, bezieht sich nicht auf die “freedom of religion”, sondern auf die “freedom of thought” hinsichtlich der politischen Ideologie; der von mir angeführte Abschnitt widmet sich nämlich in zusammenfassender Form beiden Freiheiten (“Freedom of Religion and Thought”).
Was die “freedom of religion” betrifft, so ist in der Verfassung der DVR Korea niedergelegt: „Jeder Bürger hat die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Diese Freiheit wird dadurch garantiert, dass die Errichtung religiöser Gebäude und die Durchführung religiöser Veranstaltungen gestattet werden. Kein Bürger darf die Religion zur Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung missbrauchen“ (Artikel 68).
Man kann über den letzten Satz von Artikel 68 unterschiedlicher Meinung sein, sollte aber der Tatsache Rechnung tragen, dass sich in den letzten Jahren Fälle, in denen unter dem Deckmantel der Religion Aktivitäten zur „Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung“ entfaltet wurden, in auffälligem Maße gehäuft haben.
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#26
Gibt es außer dem einem Absatz in der Verfassung in Nordkorea irgendein anderes/weiteres/detaillierteres/einfaches Gesetz, welches die Religion/en in Nordkorea regelt ??

an "rroft":
wer auch immer den von dir zitierten Absatz der nordkoreanischen Verfassung über die "Religionsfreiheit" übersetzt hat, ich denke, er ist sehr freiübersetzt!

Das 5. Kapitel der Verfassung der DVRK listet nur die Rechte und Pflichten der Bürger der DVRK auf! (nicht also solche der Ausländer)
Im Artikel über die "Glaubensfreiheit" steht:
제 68 조: 공민은 신앙의 자유를 가진다. 이 권리는 종교건물을 짓거나 종교의식 같은것을 허용하는것으로 보장된다. 종교를 외세를 끌어들이거나 국가사회질서를 해치는데 리용할수 없다.

Auf Deutsch (in etwa): "Jeder (nordkoreanische) Staatsbürger darf glauben, was er will. Dieses Recht beinhaltet - durch Erlaubnis - religiöse Gebäude zu errichten und religiöse Zeremonien durchzuführen. Die Religion darf nicht dazu benützt zu werden, ausländische Kräfte ins Land zu ziehen oder die staatliche Gesellschaftsordnung zu schädigen".

Also, dieses Recht steht in Nordkorea nur(!) nordkoreanischen Staatsbürgern offen, auf Ausländer (in Nordkorea) findet es keine Anwendung.
Dieser Artikel regelt eigentlich eher den (privaten) Glauben der nordkoreanischen Staatsbürger als die Freiheit einer (institutionellen) Religion.
Aus einer "Garantie" (in rrofts Übersetzung) wird ein "durch Erlaubnis", um religiöse Gebäude zu errichten und religiöse Zeremonien (keine Veranstaltungen) durchzuführen.
Das "durch Erlaubnis", ist das eine generelle Erlaubnis oder muss die jeweils einzeln neu erteilt werden? Wer weiss mehr dazu?
Der Schlussbegriff mit "die (nordkoreanische) Gesellschaftsordnung zu schädigen" - darüber anzuklagen oder zu urteilen, liegt dann wohl im Ermessen in der nordkoreanischen Verfassung ungenannter Behörden ...
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#27
(20.10.2014, 03:07)Kuwolsan schrieb: an "rroft":
wer auch immer den von dir zitierten Absatz der nordkoreanischen Verfassung über die "Religionsfreiheit" übersetzt hat, ich denke, er ist sehr freiübersetzt!
Quelle: „Naenara“
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#28
an rroft,

meines Erachtens ist folgendes zu beachten: "Glaubensfreiheit" versus "Religionsfreiheit"

Glaubensfreiheit: das individuelle Recht zu glauben, dass übersinnliche Kräfte existieren (oder nicht existieren) und private Aktivitäten gegenüber diesen Kräften.

Religionsfreiheit: = Glaubensfreiheit, plus eine Religion (als Institution) zu gründen, solcher beizutreten oder zu wechseln.

Das nordkoreanische Gesetz betreffend:
Die nordkoreanische Verfassung spricht (wie Naenara richtig widergibt) von einer "Glaubensfreiheit". Nordkoreanischen Staatsbürgern steht ihr Glauben frei. (Ausländern wird in Nordkorea dieses Gesetz in der Verfassung nicht zugestanden?).

Wenn ich aus deinem oberen Beitrag zitieren darf, dann fabrizierte das Schweizer Solidaritätskomitee aus dieser (engeren) "Glaubensfreiheit" eine (weitere) "Religionsfreiheit":

"Zu den demokratischen Rechten des Volkes in der DVRK gehört auch die Religionsfreiheit ... " (?)

An rroft: Bitte weise mich auf jenes nordkoreanische Gesetz hin, welches (nicht den Glauben, sondern die) Religionen regelt !
Welche Religionen (als Institution) sind dort erlaubt, wie können solche gesetzlich gegründet werden, welche Rechte und Pflichten haben die Religionen in Nordkorea ...
hast du irgendeinen Hinweis auf ein Religionsgesetz in Nordkorea?
Danke!
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#29
Zwischen Glauben/Glaube und Religion besteht eine große Schnittmenge, so daß in diesem Zusammenhang eine genaue Differnzierung der beide Begriffe nicht weiter führt.

Zu dem Komplex Religion in Nordkorea habe ich noch einen Artikel gefunden, eine ehemals in Nordkorea lebende Frau erzählt ihre Erlebnisse und Beobachtungen.

http://www.nknews.org/2013/09/from-kim-t...h-koreans/
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#30
Im Institut PUST in Pyöngjang gibt es auch "student's worship" für die Christen, soweit ich gehört habe, auf einer großen christlichen Veranstaltung in Stuttgart
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