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Nordkorea will Investitionsbedingungen verbessern
(26.09.2012, 11:31)Blauer Apfel schrieb: Chinesisch ist in dieser Hinsicht präziser, es gibt zwei Arten von "wir", "zanmen" bezieht den Angesprochenen mit ein, während "women" (meistens) nur die sprechende Seite ("wir, die Firma" oder "wir, die Rechten im Forum") meint.
"zanmen" kann natürlich auch suggestiv gebraucht werden, wenn der Sprecher den Angesprochenen einschließen will, obwohl der Angesprochene eine ganz andere Meinung hat, das wirkt dann unangehm ...

Gibt es im Koreanischen auch diese zwei Arten von "wir" ?

ist mir nicht bekannt (was nichts heißen mag),
die Personalpronomen sind in der koreanischen Sprache reine koreanische Wörter, mir Ausnahme des "Sie" (das ist das höfliche "Du"): 당신 (當身)

Das chinesische Zeichen "zan" = 咱 in "zanmen" gibt es in der koreanischen Sprache praktisch nicht!
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Da die nordkoreanischen Gesetze und rechtlichen Bedingungen nachwievor äußert undurchsichtig sind, sind potentielle chinesische Investoren in Nordkorea weiterhin zurückhaltend:

http://www.nkeconwatch.com/2012/09/27/dp...t-seminar/
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(01.10.2012, 07:39)Kuwolsan schrieb: Da die nordkoreanischen Gesetze und rechtlichen Bedingungen nachwievor äußert undurchsichtig sind, sind potentielle chinesische Investoren in Nordkorea weiterhin zurückhaltend:

http://www.nkeconwatch.com/2012/09/27/dp...t-seminar/

Ist immer die Frage ist das Glass halb leer oder halb voll.
Man kann den verlinkten Artikel auch so interpretieren, dass NK eine Offensive startet, um mehr Investitionen anzuziehen und dafuer bereit ist, bevorzugte Konditionen anzubieten.
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(01.10.2012, 09:47)Blauer Apfel schrieb: Ist immer die Frage ist das Glass halb leer oder halb voll.

Nein, ein Investor stellt eine andere, entscheidende Frage:

Gibt es klare Regeln (Gesetze), die für meine Investition gelten?

Und die fehlen momentan in Nordkorea.
Die Joint-Venture-Gesetze Nordkoreas haben momentan in etwa folgenden Passus:

- bei Problemen zwischen dem nordkoreanischen und ausländischen Geschäftspartner sollen sich beide durch Verhandlungen einigen
- kommt es zu keiner Einigung, kann ein ausländisches Schiedsgericht angerufen werden, sobald beide Parteien das wollen
- können sich beide Parteien nicht auf ein Schiedsgericht einigen, entscheidet die zuständige nordkoreanische Behörde

Es braucht also nur der nordkoreanische Geschäftspartner (wohl eine staatliche Firma) sich querlegen und ein Streitfall führt automatisch zu einer nordkoreanischen Behörde (keinem Gericht).

Und jetzt kommt es: welche Behörde das im Einzelfall ist und nach welchen Gesetzen die Behörde (welche auch immer) entscheiden soll, ist nirgends niedergeschrieben!

Solange keine detaillierte Gesetzgebung zu ausländischen Investitionen in Nordkorea vorliegt, wird es auch zu keinen nennenswerten ausländischen Investitionen (privater Firmen) in Nordkorea kommen.
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Gut erklärt.
Sehe ich auch so.
Solange Unsicherheit und teilweise Willkür bei der Gesetzeslage und deren Auslegung herrscht, werden Geldgeber sich sehr zurückhalten.
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